Stand: 10. Mai 2005
Die Personenkontrollen an der deutsch-tschechischen Grenze bestehen auch nach dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 01.05.2004 zunächst noch fort. Deutsche Staatsangehörige können jedoch ab dem EU-Beitritt der Tschechischen Republik am 01.05.2004 in allen Fällen visumsfrei einreisen. Hierzu ist ein gültiger Personalausweis oder Reisepass erforderlich.
Nach 30 Tagen ist eine Anmeldung bei der zuständigen Stelle der Ausländerpolizei erforderlich. Adressenänderungen sind dieser innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen. Bei Aufenthalten von über drei Monaten sind deutsche Staatsangehörige berechtigt, eine "Aufenthaltserlaubnis-EU" zu beantragen. Auskünfte darüber erteilt entweder die für den bisherigen Wohnort zuständige tschechische Auslandsvertrettung oder die für den Aufenthaltsort in der Tschechischen Republik zuständige Dienststelle der Ausländerpolizei.
Passersatzpapiere und Kinderausweise ohne Lichtbild werden von den tschechischen Grenzbehörden nicht anerkannt. Sind Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr im Reisepass eines begleitenden Elternteils eingetragen, wird kein Lichtbild benötigt. Allein reisende Minderjährige müssen über eigene reguläre Reisedokumente verfügen. Die Einreise mit nur einem sorgeberechtigten Elternteil ist problemlos möglich. Bei in Begleitung Fremder reisenden Kleinkindern ist die beglaubigte Vollmacht der Sorgeberechtigten, möglichst in tschechischer Sprache, zur Vermeidung von Komplikationen empfehlenswert. Für nichtdeutsche Staatsangehörige und Personen, die keine EU-Staatsangehörigkeit besitzen, besteht z.T. Pass- oder Visumspflicht. Das Visum muss bei der für den jeweiligen Wohnsitz zuständigen tschechischen Auslandsvertretung beantragt werden. Eine in der Bundesrepublik Deutschland oder in einem anderen EU-Staat ausgestellte Aufenthaltsgenehmigung oder auch ein Schengen-Visum berechtigen nicht zur Einreise in die Tschechische Republik. Die Einreise mit deutschem Reisedokument gemäß
Genfer Konvention für nichtdeutsche Staatsangehörige ist grundsätzlich visumsfrei möglich.Die deutsche Liste der Reisenden für Schulfahrten ins Europäische Ausland wird in der Tschechischen Republik seit dem 01.01.2005 anerkannt. Bei Benutzung eines im Ausland zugelassenen Kfz in der Tschechischen Republik ist die Mitführung einer grünen Versicherungskarte dringend zu empfehlen
Seit dem 01.01.2000 kann bei der Einreise ein Nachweis ausreichender Finanzmittel für die Zeit des geplanten Aufenthalts und für die Rückreise gefordert werden. Als angemessen gilt derzeit ein Mindestbetrag von Kc1.060,- (ca. 35,- EUR) pro Person und Tag. Dieser kann außer durch Bargeld auch durch Reiseschecks, Kreditkarten, Hotel-Vouchers, Flug- oder Bahntickets etc. erbracht werden.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen) in Länder der EU (außer: Irland, Großbritannien, Malta u. Schweden, für diese Länder gelten weiterreichende Bestimmungen), gilt ab 01. Oktober 2004 folgende Regelung:Es ist ein EU-Heimtierausweis mitzuführen. Dieser Ausweis dient dem Nachweis, dass das Tier gegen Tollwut geimpft ist.
Dieser Ausweis ersetzt die bisherigen einzelnen Dokumente der EU-Staaten.

